TU Graz

Hinweis:

Das ist ein alter - nicht mehr gewarteter - Artikel des AEIOU.

Im Austria-Forum finden Sie eine aktuelle Version dieses Artikels im neuen AEIOU.

https://austria-forum.org Impressum

bm:bwk
Österreich Lexikon
Österreich Lexikon
home österreich-alben suchen annotieren english
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Maastricht, Vertrag von - Magistrat (24/25)
Magic Christian eigentlich Christian Stelzel Magistrat

Magister


Magister (von lateinisch "magis" - mehr, deutsch: Meister). Im Altertum Bezeichnung für Männer mit höherem Ansehen oder höherer Gewalt, im Mittelalter für Schulleiter und Gelehrte. Akademischer Grad der österreichischen Universitäten bei Abschluss der den "oberen" Fakultäten (Theologie, Medizin, Jura) vorgelagerten Studien an der Artisten- bzw. Philosophischen Fakultät bis zu seinem Verbot 1786. Der Magistertitel wurde wieder seit 1903 "nach Art der Doktorspromotionen" an Absolventen des Kurzstudiums Pharmazie verliehen und erfuhr von neuem durch das Allgemeine Hochschul-Studiengesetz (1966) bzw. das Kunsthochschul-Studiengesetz (1983) weite Verbreitung. Denn durch sie wurden die der wissenschaftlichen Berufsvorbildung dienenden Diplomstudien zur Regel (die Doktoratsstudien sollen hauptsächlich der Weiterentwicklung der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit dienen).


 
Hinweise zum Lexikon Abkürzungen im Lexikon
 
© Copyright Österreich-Lexikon

 

Suche nach hierher verweisenden Seiten
 
hilfe projekt aeiou des bm:bwk copyrights mail an die redaktion