TU-Graz

ACHTUNG:
Sie sind jetzt in der "alten" (nicht mehr gewarteten Version) des AEIOU.
Die gewartete Version findet sich unter:

Austria-Forum
www.austria-forum.org


Starten Sie eine Suche nach dieser Seite im neuen AEIOU
durch einen Klick hier

bm:bwk
Österreich Lexikon
Österreich Lexikon
home österreich-alben suchen annotieren english
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Kassner, Rudolf - Katholische Soziallehre (9/25)
Kasztler, Werner Katastralgemeinde

Katalysatorpflicht


Katalysatorpflicht besteht in Österreich seit 1. 1. 1987 für alle Neuwagen über 1500 cm3, seit 1. 1. 1988 auch für alle übrigen neuen Kraftfahrzeuge mit Benzinmotor. Katalysatoren reduzieren durch einen Keramikträger mit katalytisch aktiven Edelmetallen (Platin oder Rhodium) die im Autoabgas enthaltenen Anteile von Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoff und Stickoxid. Die erforderliche Verwendung von ausschließlich bleifreiem Benzin brachte eine zusätzliche Verringerung der Umweltbelastung. Seit 1. 1. 1995 werden Kraftfahrzeuge ohne Katalysator mit einer höheren Kraftfahrzeugsteuer belegt.


 
Hinweise zum Lexikon Abkürzungen im Lexikon
 
© Copyright Österreich-Lexikon

 

Suche nach hierher verweisenden Seiten
 
hilfe projekt aeiou des bm:bwk copyrights mail an die redaktion