Katalysatorpflicht besteht in Österreich seit 1. 1. 1987 für alle Neuwagen über 1500 cm3, seit 1. 1. 1988 auch für alle übrigen neuen Kraftfahrzeuge mit Benzinmotor. Katalysatoren reduzieren durch einen Keramikträger mit katalytisch aktiven Edelmetallen (Platin oder Rhodium) die im Autoabgas enthaltenen Anteile von Kohlenmonoxid, Kohlenwasserstoff und Stickoxid. Die erforderliche Verwendung von ausschließlich bleifreiem Benzin brachte eine zusätzliche Verringerung der Umweltbelastung. Seit 1. 1. 1995 werden Kraftfahrzeuge ohne Katalysator mit einer höheren Kraftfahrzeugsteuer belegt.