TU Graz

Hinweis:

Das ist ein alter - nicht mehr gewarteter - Artikel des AEIOU.

Im Austria-Forum finden Sie eine aktuelle Version dieses Artikels im neuen AEIOU.

https://austria-forum.org Impressum

bm:bwk
Österreich Lexikon
Österreich Lexikon
home österreich-alben suchen annotieren english
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Gessner, Adrienne eigentlich A. Geiringer - Gewerbe und Handwerk (24/25)
Gewerbeschulen Gewerbe und Handwerk

Gewerbesteuer


Gewerbesteuer, bis 1993 vom Steuergegenstand "inländischer Gewerbebetrieb" aufgrund der Bemessungsgrundlagen Gewerbeertrag, -kapital und Lohnsumme erhobene Objektsteuer mit dem eigentlichen Zweck, die den Gemeinden durch Gewerbebetriebe verursachten Mehrbelastungen abzudecken. Der Messbetrag der Gewerbeertragsteuer wurde 1988 von 5 % auf 4,5 % herabgesetzt, der Messbetrag für die Lohnsummensteuer betrug ab 1986 0,2 %, die Gewerbekapitalsteuer wurde 1986 de facto abgeschafft. Die Messbeträge waren mit dem Hebesatz zu multiplizieren, der bei der Gewerbeertragsteuer ab 1986 für den Bundesanteil 1,28, den Gemeindeanteil 1,72 und den Handelskammeranteil je nach Bundesland und Jahr zwischen 0,1 und 0,43, bei der Lohnsummensteuer, die ausschließlich den Gemeinden zufloss, 10 betrug. Die Gewerbesteuer war als Betriebssteuer Abzugspost bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens. Die Gewerbesteuer wurde durch die Steuerreform 1993 abgeschafft, die Lohnsummensteuer durch die ähnlich gestaltete Kommunalsteuer ersetzt.


Literatur: W. Doralt und H. G. Ruppe, Grundriß des österreichischen Steuerrechts, 1989.


 
Hinweise zum Lexikon Abkürzungen im Lexikon
 
© Copyright Österreich-Lexikon

 

Suche nach hierher verweisenden Seiten
 
hilfe projekt aeiou des bm:bwk copyrights mail an die redaktion