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Einspruch - Eisenmenger, Rudolf Hermann (4/25)
Einzelhandel Eipeldauer, Anton

Einzelrichter


Einzelrichter: Bei den Bezirksgerichten wird die gesamte Gerichtsbarkeit durch Einzelrichter ausgeübt, bei den Landesgerichten entscheidet ein Einzelrichter in Zivilsachen unter einem gewissen Streitwert, bei Ehescheidungen, im außerstreitigen Verfahren bei Todeserklärungen, in Strafsachen, wenn das vereinfachte Verfahren zulässig oder eine Voruntersuchung anhängig ist. Bei Gerichtshöfen 2. Instanz und beim Obersten Gerichtshof sind Einzelrichter nicht vorgesehen.


 
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