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Einjährig-Freiwillige
Einjährig-Freiwillige, "Einjährige", 1868 eingerichtete Heeresinstitution, umfasste alle Wehrpflichtigen, die die Abschlussprüfung einer Mittelschule nachweisen konnten bzw. (ab 1914) durch ihren Beruf und ihre soziale Stellung den Nachweis der geforderten Vorbildung erbrachten. Nach einem Jahr Präsenzdienst in der Armee und Absolvierung eines eigenen Kurses wurde der Einjährig-Freiwillige zum Reserveoffizier ernannt. Die "Einjährigen" galten bald als vollwertiger Offiziersersatz, der alljährlich durch Waffenübungen (6-8 Wochen) weiter ausgebildet wurde. Das Wehrgesetz der 1. Republik kannte diese Einrichtung anfangs nicht; sie wurde jedoch 1935 wieder eingeführt und 1964 erneuert (bis dahin hatte das Heer der 2. Republik Maturantenkompanien). Für die Erlangung des Dienstgrades "Fähnrich" bzw. "Leutnant" sind mehrwöchige Waffenübungen und entsprechende Prüfungen in einem Zeitraum von mindestens 4 Jahren nach Beginn der Einjährig-Freiwilligen-Ausbildung notwendig. Der höchste Dienstgrad, der als Reserveoffizier erreicht werden kann, ist "Oberst", in Einzelfällen "Brigadier".
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