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Ediktalverfahren
Ediktalverfahren, bei Todeserklärungen die Aufforderung des Gerichts (Gerichtstafel, Wiener Zeitung) an den Verschollenen, sich binnen einer bestimmten Frist zu melden. Vergleichbar mit dem Ediktalverfahren beim Fund, im Konkurs- und Ausgleichsverfahren zur Feststellung der offenen Forderungen und zur Einberufung der Verlassenschaftsgläubiger.
Literatur: P. Rummel, Kommentar zum Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, 1984.
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