ACHTUNG:
BuschenschankBuschenschank, das aus der Zeit Josephs II. (17. 8. 1784) stammende Recht, Wein (Heuriger), Sturm und Most aus eigener Fechsung sowie alkoholfreie Getränke auszuschenken und kalte Speisen zu verkaufen. Die Buschenschank besteht in Wien, Niederösterreich, Burgenland, Steiermark, Kärnten und Tirol als Ausnahme von der Gewerbeordnung mit verschiedener Regelung (Anmeldeverfahren, Dauer, Sperrstunde, Ausstecken eines Buschenschankzeichens, wie Buschen, Kranz oder Strohgebinde). Literatur: N. Massauer, Die Land- und Forstwirtschaft in der Gewerbeordnung, 1978.
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