TU Graz

Hinweis:

Das ist ein alter - nicht mehr gewarteter - Artikel des AEIOU.

Im Austria-Forum finden Sie eine aktuelle Version dieses Artikels im neuen AEIOU.

https://austria-forum.org Impressum

bm:bwk
Österreich Lexikon
Österreich Lexikon
home österreich-alben suchen annotieren english
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Blau, Marietta - Blochziehen (20/25)
Bleyleben-Koren, Elisabeth Blindenmarkt

Blindenfürsorge


Blindenfürsorge erfolgt im Rahmen der allgemeinen Fürsorge. Träger der Blindenfürsorge in Österreich sind vor allem die Länder, daneben der Bund, die Pensionsversicherungsträger und andere. Gesetzliche Grundlagen sind die Sozialhilfegesetze der Länder, die Landespflegegeldgesetze, das Bundespflegegeldgesetz, das Bundesbehindertengesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz.

Auf privater Ebene bemühen sich Vereine, Interessen- und Arbeitsgemeinschaften um verstärkte Integration, Rehabilitation und Akzeptanz gegenüber sehbehinderten und blinden Menschen in allen Lebensbereichen. Derzeit bestehen dazu folgende Vereine: Verein Blickkontakt (Interessengemeinschaft sehender, sehbehinderter und blinder Menschen), Elternselbsthilfe sehgeschädigter Kinder Österreichs, Förderverein Odilieninstitut Graz, Verein für Frühförderung, Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs, Österreichischer Blindenverband, Österreichisches Retinitis-Pigmentosa-Forschungsprojekt, Verein Vision.


 
Hinweise zum Lexikon Abkürzungen im Lexikon
 
© Copyright Österreich-Lexikon

 

Suche nach hierher verweisenden Seiten
 
hilfe projekt aeiou des bm:bwk copyrights mail an die redaktion