TU-Graz

ACHTUNG:
Sie sind jetzt in der "alten" (nicht mehr gewarteten Version) des AEIOU.
Die gewartete Version findet sich unter:

Austria-Forum
www.austria-forum.org


Starten Sie eine Suche nach dieser Seite im neuen AEIOU
durch einen Klick hier

bm:bwk
Österreich Lexikon
Österreich Lexikon
home österreich-alben suchen annotieren english
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Auer, Leopold - Augarten (23/25)
Auffenberg, Moritz Aufklärung

Aufgebot


Aufgebot, die öffentliche gerichtliche Aufforderung an unbekannte Beteiligte zur Anmeldung von Rechten, wobei ein Rechtsnachteil für den entsteht, der sein Recht nicht fristgerecht anmeldet. Im Eherecht verstand man darunter die öffentliche Bekanntmachung (Dauer: 1 Woche) einer beabsichtigten Eheschließung zu dem Zweck, dem Standesamt bislang unbekannt gebliebene Ehehindernisse zur Kenntnis zu bringen (galt bis 31. 12. 1983, Eheschließung).


 
Hinweise zum Lexikon Abkürzungen im Lexikon
 
© Copyright Österreich-Lexikon

 

Suche nach hierher verweisenden Seiten
 
hilfe projekt aeiou des bm:bwk copyrights mail an die redaktion