TU-Graz

ACHTUNG:
Sie sind jetzt in der "alten" (nicht mehr gewarteten Version) des AEIOU.
Die gewartete Version findet sich unter:

Austria-Forum
www.austria-forum.org


Starten Sie eine Suche nach dieser Seite im neuen AEIOU
durch einen Klick hier

bm:bwk
Österreich Lexikon
Österreich Lexikon
home österreich-alben suchen annotieren english
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Alexander, Peter eigentlich P. A. Neumayer - Allram, Josef (17/25)
Allgemeiner Sportverband Österreichs, ASVÖ Allgemeine Schulordnung

Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, ABGB


© Copyright

Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (1811). Titelblatt der Erstausgabe.



Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, ABGB, österreichische Privatrechtskodifikation, die am 1. 6. 1811 verkündet und am 1. 1. 1812 für die gesamten deutschen Erbländer der österreichischen Monarchie in Kraft gesetzt wurde; es wurde 1918 von der Republik übernommen und gilt seit 1922 auch im Burgenland. Vorarbeiten zu einem Codex universalis begannen bereits 1753 unter Maria Theresia (Codex Theresianus), dann führten als Zwischenstationen das Josephinische Gesetzbuch und das Westgalizische Gesetzbuch zum Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, als dessen wichtigster Redaktor F. von Zeiller anzusehen ist. Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch entspringt den Ideen der Aufklärung und des Naturrechts, es postuliert grundsätzlich die Gleichheit und Freiheit des Individuums, ohne die altständisch-feudale Ordnung völlig zu beseitigen. Im Lauf seiner langen Geltungsdauer wurde es des Öfteren novelliert (zum Beispiel 1914-16 durch 3 Teilnovellen; in den 70er Jahren im Zuge der Familienrechtsreform). Obgleich wichtige Materien außerhalb des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs durch Sondergesetze geregelt sind (zum Beispiel Wohnrecht, Arbeitsrecht, Teile des Eherechts), stellt es weiterhin den Kristallisationspunkt des österreichischen Privatrechts und seiner Wissenschaften dar.


Ausgabe: Manzsche Taschengesetzesausgabe, 161991; P. Rummel, Kommentar zum Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, 2 Bände, 21990/92.


 
Hinweise zum Lexikon Abkürzungen im Lexikon
 
© Copyright Österreich-Lexikon

 

Suche nach hierher verweisenden Seiten
 
hilfe projekt aeiou des bm:bwk copyrights mail an die redaktion