TU Graz

Hinweis:

Das ist ein alter - nicht mehr gewarteter - Artikel des AEIOU.

Im Austria-Forum finden Sie eine aktuelle Version dieses Artikels im neuen AEIOU.

https://austria-forum.org Impressum

bm:bwk
Österreich Lexikon
Österreich Lexikon
home österreich-alben suchen annotieren english
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Ackerbaugesellschaften - Adler, Heraldisch-Genealogische Gesellschaft (15/25)
ADEG Aderklaa

Adel


Adel, privilegierte Bevölkerungsgruppierung, besaß in der frühen Neuzeit das Recht der Landstandschaft (Indigenat, Inkolat), zugleich das Recht zum Besitz landtäflicher Güter und auf privilegierten Gerichtsstand (Landschranne, landmarschallisches Gericht). Nach 1848/67 Recht auf Titelführung und Recht auf Nutzung für Adelige reservierter Stiftungen; einige Hochadelsfamilien hatten das Recht auf erbliche Mitgliedschaft im Herrenhaus des österreichischen Reichsrats. Alle Vorrechte, auch die Führung von Adelsbezeichnungen, wurden 1919 abgeschafft (StGBl. Nr. 211, 3. 4. 1919).

Adel entstand aus (meist kriegerischem) Fürstendienst, in den österreichischen Ländern des Mittelalters zumeist aus (freier oder unfreier = ministerialischer) Gefolgschaft der Babenberger, Otakare, Sponheimer usw., dann der Habsburger. Adel konnte zunächst Reichsadel sein (dem Römischen Kaiser unterstehend) oder Landesadel (unter dem Landesherrn); letzterer war in den österreichischen Ländern zumeist gegliedert in Herren und Ritter. Dazu gab es seit dem Spät-Mittelalter Briefadel aus Adelsverleihung (Nobilitierung) für besondere Verdienste. In der Neuzeit entstand "erbländischer" Adel durch gegenseitige Anerkennung des Adels der verschiedenen Länder und gemeinsame Verleihung der österreichischen (später böhmisch-österreichischen) Hofkanzlei. Im österreichischen Adel werden "hoher Adel" (Fürsten- und Grafengeschlechter) und "niederer Adel" differenziert; letzterer ist fast zur Gänze aus Nobilitierungen des 18. und 19. Jahrhunderts entstanden. Adelsstufen: 1) einfacher Adel (mit oder ohne "Edler von"), 2) Ritterstand, 3) Freiherrenstand, 4) Grafenstand, 5) Fürstenstand.

Im Absolutismus wandelte sich der ständische Adel zum Hof-Adel Der Fürstendienst blieb bis zuletzt das verbindliche Ideal des Adels, das auch seine Erziehung und seine Wirtschaftsprinzipien bestimmte. Die "100 Familien" verstanden sich als "erste Gesellschaft" mit sehr großem Grundbesitz, Einfluss bei Hof und bedeutender Rolle in Politik und Diplomatie.


Literatur: Allgemeines Adels-Lexikon der Österreichischen Monarchie, 1784; P. Frank-Döfering (Hg.), Adelslexikon des österreichischen Kaisertums 1804-1918, 1989.


 
Hinweise zum Lexikon Abkürzungen im Lexikon
 
© Copyright Österreich-Lexikon

 

Suche nach hierher verweisenden Seiten
 
hilfe projekt aeiou des bm:bwk copyrights mail an die redaktion