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Volksgerichte - Volkstheater Deutsches (19/25)
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Volksschule


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Volksschule: Visitation des Pfarrers in einer Dorfschule nach der Maria-theresianischen Schulreform. Titelkupfer aus einer Schrift über die Aufgaben der Geistlichen im Schulwesen, 1782.




Volksschule, trat als Bezeichnung für eine Primarschule vereinzelt gegen Ende des 18. Jahrhunderts auf und wurde gesetzlich 1840 in der 8. Auflage der Politischen Schulverfassung 1805 ("deutsche Volksschulen") eingeführt. Vorläufer der Vermittlung einer Elementarbildung in der Muttersprache waren Deutsche Schule, Pfarrschule und Trivialschule. 1869 schrieb das Reichsvolksschulgesetz der Volksschule die Aufgabe zu, "die Kinder sittlich-religiös zu erziehen, deren Geistesthätigkeit zu entwickeln, sie mit den zur weiteren Ausbildung für das Leben erforderlichen Kenntnissen und Fertigkeiten auszustatten und die Grundlage für Heranbildung tüchtiger Menschen und Mitglieder des Gemeinwesens zu schaffen". Da die Anzahl der Schüler auch die der Lehrkräfte und damit der Klassen bestimmte - erst bei 80 Schülern musste eine 2., bei 160 eine 3. Lehrkraft bestellt werden -, blieben die Volksschulen auf dem Land bis über die Mitte des 20. Jahrhunderts häufig nur 1 bis 3-klassig. Erst die Reformen nach 1962 (Schulgesetzwerk 1962) führten zur Auflassung dieser Schulen. In der Regel umfasst die Volksschule heute die ersten 4 Schulstufen (Grundschule), die Führung einer Oberstufe (5.-8. Schulstufe) mit einem der Hauptschule angenäherten Lehrplan ist selten notwendig (1992/93: 154 Schüler). Pflichtgegenstände sind Lesen, Schreiben, Deutsch, Sachunterricht (Heimat- und Naturkunde), Mathematik, Musik-, Bildnerische und Werkerziehung sowie Leibesübungen; verbindliche Übungen wie Verkehrserziehung und eine lebende Fremdsprache ergänzen den Unterricht. Das lange Zeit übliche Klassenlehrersystem (ein Lehrer für alle Fächer) wurde in der 2. Republik schrittweise aufgegeben zugunsten eigener Lehrer für Religion, Werkerziehung und die Fremdsprache.


 
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