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UmweltministeriumUmweltministerium, 1972-87 Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz, 1987-94 Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie, 1995-96 Bundesministerium für Umwelt, 1996-2000 wieder Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie; seit 2000 werden die Umweltagenden vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Landwirtschaftsministerium) wahrgenommen, die Jugend- und Familienagenden vom Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen (Sozialministerium). Das Umweltministerium betreute zuletzt besonders folgende Angelegenheiten: allgemeine Umweltschutzpolitik, Koordination auf allen Gebieten des Umweltschutzes, Abfallwirtschaft, Immissionsschutz, Angelegenheiten der Umweltanwaltschaft, Umweltverträglichkeitsprüfung, Mess-, Auswerte- und Dokumentationswesen auf dem Gebiet des Umweltschutzes, Angelegenheiten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Naturhöhlen. Das Umweltministerium wurde besonders durch folgende Beratungseinrichtungen unterstützt: Altlastensanierungskommission, Wissenschaftlicher Rat für Abfallwirtschaft und Altlastensanierung, Chemikalienkommission, Wissenschaftlicher Ausschuss der Chemikalienkommission, Nationalpark-Beirat. Dem Umweltministerium war das Umweltbundesamt Wien mit Zweigstellen in Salzburg und Klagenfurt unterstellt. 1996-2000 hatte das Umweltministerium auch folgende Kompetenzen: allgemeine Familienpolitik einschließlich deren Koordination und der Familienförderung, Angelegenheit der Familienberatungsförderung, des Familienlastenausgleichs, der Mutterschafts- und Säuglingsfürsorge, der allgemeinen Bevölkerungspolitik, der Jugendwohlfahrt, der außerschulischen Jugenderziehung sowie der familienpolitischen Angelegenheiten auf dem Gebiet des Wohnungswesens, der öffentlichen Abgaben, der Gesundheitspflege und Gesundheitserziehung, der Sozialversicherung und Volksbildung. Als Beratungsgremium war der Familienpolitische Beirat eingerichtet.
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