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TierärztekammernTierärztekammern, erstmals 1938 gegründet, 1945-49 nur Tierärzteverband auf vereinsrechtlicher Basis, mit dem Tierärztegesetz wiedererrichtete gesetzliche Interessenvertretungen der Tierärzte. Für jedes Bundesland bestehen unter der Aufsicht der Landesregierung Landeskammern, für ganz Österreich die Bundeskammer der Tierärzte in Wien, die der Aufsicht des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft untersteht. Kammern. Literatur: G. Winkler, Der Beruf des Tierarztes in rechtlicher und rechtsgeschichtlicher Sicht, in: Österreichische Tierärztezeitung, 1978.
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