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Staatsregierungen - Städte mit eigenem Statut (22/25)
Stadl-Paura Stadtbahn, Wiener

Stadt


Stadt, in historischer Zeit privilegierte größere Siedlung (oppidum); die älteste Stadtanlage in Österreich war die Höhensiedlung der Kelten auf dem Magdalensberg. Zur Römerzeit gab es im heutigen Österreich 11 Städte (municipia), die während der Völkerwanderung untergingen. Mittelalterliche Städte gibt es seit dem 12. Jahrhundert, ihre Kennzeichen waren Befestigung und Marktrecht, später Selbstverwaltung und Mitsprache der Bürgerschaft. Stadtrechte vergaben die Stadtherren (Bischof Konrad von Passau 1159 für St. Pölten, Herzog Leopold VI. 1212 für Enns, 1221 für Wien), später auch Grundherren, nach 1848 der Kaiser, ab 1918 die Staats- bzw. die Bundesregierung, seit 1925 die Landtage.

Seit 1849 (Provisorisches Gemeindegesetz) ist Stadt ein Titel ohne rechtliche Bedeutung; der Rang "Stadt mit eigenem Statut" verleiht seither Landesunmittelbarkeit.


Literatur: E. Lichtenberger, Stadtgeographie - Begriffe, Konzepte, Modelle, Prozesse, 1991.


 
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