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SozialrechtSozialrecht, umfasst Rechtsvorschriften, die für verschiedene Lebenssituationen, wie Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Vorsorge treffen. Kernbereich ist die Sozialversicherung, die auf einem Versicherungssystem beruht und grundsätzlich durch Beiträge der Versicherungsgemeinschaft finanziert wird. Aus allgemeinen Steuermitteln werden Versorgungsleistungen erbracht, zum Beispiel Kriegsopferversorgung, Versorgung von Verbrechensopfern. Von der konkreten Bedürftigkeit abhängig werden Fürsorgeleistungen (Sozialhilfe) gewährt. Literatur: T. Tomandl, Grundriß des österreichischen Sozialrechts, 41989.
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