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Richter, StaatsorganeRichter, bei den Gerichten (Gerichtsbarkeit) bestellte Staatsorgane zur Ausübung der Rechtspflege in Zivil- und Strafsachen. Nach der österreichischen Bundesverfassung (Artikel 87 und 88 Bundesverfassungsgesetz) sind die Richter in der Amtsausübung unabhängig, unabsetzbar und unversetzbar. Sie sind ausgebildete Juristen, die in einem Dienstverhältnis zum Staat stehen, geregelt im Richterdienstgesetz Bundesgesetzblatt 1961/305. In Österreich besteht seit 1907 eine Richtervereinigung, die alle Richter umfasst. 2000 gab es rund 1700 besetzte Richterstellen. Literatur: W. Rechberger und D. Simotta, Grundriß des österreichischen Zivilprozeßrechts (Erkenntnisverfahren), 52000.
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