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Raxendorf - Rechtsextremismus (19/25)
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Rechnungshof


Rechnungshof, Hilfsorgan des Nationalrats und der Landtage zur Prüfung der Gebarung des Bundes, der Länder, der Gemeindeverbände und der Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern. Der Rechnungshof untersteht unmittelbar dem Nationalrat, der Präsident des Rechnungshofs wird vom Nationalrat für 12 Jahre gewählt und vom Bundespräsidenten angelobt, eine Wiederwahl ist unzulässig. Der Rechnungshof prüft auch Stiftungen, Fonds und Anstalten, die von Organen der Gebietskörperschaften verwaltet werden, Sozialversicherungsträger, den ORF und Unternehmen, an denen die Gebietskörperschaften mit mindestens 50 % beteiligt sind. Die Überprüfung erfolgt in der Regel von Amts wegen. Sie erfasst die ziffernmäßige Richtigkeit, Rechtmäßigkeít, Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit. Der Rechnungshof hat dem Nationalrat bis zum 31. Dezember einen Bericht über seine Tätigkeit im vorangegangenen Jahr zu erstatten, der nach Beschlussfassung im Nationalrat veröffentlicht wird. Dem Rechnungshof obliegt ferner die Abfassung des Bundesrechnungsabschlusses und die Mitwirkung bei der Begründung von Finanzschulden des Bundes.

Ein Vorläufer des Rechnungshofs war die 1496 von Maximilian I. eingerichtete Allgemeine Schatzkammer. 1761 schuf Maria Theresia eine Hofrechnungskammer, ab 1867 gab es den Obersten Rechnungshof, an dessen Stelle 1919 ein Staatsrechnungshof trat. 1938 wurde der Rechnungshof aufgelöst, 1945 wieder eingerichtet. In einzelnen Bundesländern gibt es eigene Landesrechnungshöfe, die zusätzlich zum Rechnungshof die Gebarung im jeweiligen Land prüfen. In größeren Städten nehmen die Kontrollämter die Aufgaben des Rechnungshofs wahr.


Literatur: J. Hengstschläger, Der Rechnungshof, 1982.


 
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