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politischer Extremismuspolitischer Extremismus in Österreich: 1) Rechtsextremismus: Nach dem Abzug der Alliierten 1955 bildeten sich in Österreich verstärkt Organisationen vom gemäßigten Deutschnationalismus bis zum unverhüllten Neonazismus. Die österreichische Öffentlichkeit wurde erstmals 1959 bei der "Schiller-Feier" (200. Geburtstag) mit dem massiven Auftreten "nationaler" Jugend-, Kultur- und Sportorganisationen konfrontiert. Bedeutung erlangten diese Kräfte während der Südtirolkrise um 1960, als österreichische und deutsche Rechtsextremisten (vor allem aus Studentenkreisen) Terrorakte verübten. Die von N. Burger gegründete und 1988 verbotene Nationaldemokratische Partei (NDP) war lange Zeit die wichtigste rechtsextreme Organisation, wurde dann jedoch von konkurrierenden neonazistischen Kleingruppen verdrängt. Bei den radikaleren Kleingruppen kam es ab 1992 zu größeren Verhaftungsaktionen. Mehrere Attentate mit Bomben oder Briefbomben forderten 1993-95 einige Schwerverletzte. Dafür und für das bisher schwerste politische Verbrechen der 2. Republik, einen Bombenanschlag in der Nähe der Roma-Siedlung von Oberwart (Burgenland), dem am 4. 2. 1995 vier Roma zum Opfer fielen, wurde 1999 F. Fuchs als Schuldiger verurteilt. 2) Linksextremismus: In die Anschläge der deutschen Roten Armee Fraktion (RAF) wurde in der 2. Hälfte der 70er Jahre auch Österreich involviert, als nach einem Banküberfall im Dezember 1976 die deutsche Terroristin W. Boock in Wien verhaftet wurde und anschließend mehrere Attentate verübt wurden, um ihre Freilassung zu erzwingen. Im Zusammenhang mit der RAF stand auch die Entführung des Industriellen W. M. Palmers im November 1977, der gegen ein Lösegeld von 31 Millionen Schilling freigelassen wurde. Die Entführer wurden wenig später festgenommen. 1995 kamen 2 Linksextremisten beim Versuch, einen Hochspannungsmasten in Ebergassing (Niederösterreich) zu sprengen, ums Leben. Literatur: Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes (Hg.), Handbuch des österreichischen Rechtsextremismus, 1993.
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