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MarkenschutzMarkenschutz, gesetzlicher Schutz von Zeichen, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens betreffen; erfolgt durch Eintragung in das Markenregister beim Patentamt. Die Schutzdauer einer registrierten Marke beträgt 10 Jahre, Verlängerung um 10 Jahre ist immer wieder möglich. Die erste gesetzliche Regelung erfolgte 1890, heute gilt das Markenschutzgesetz 1970 (mit Novellen). Literatur: F. Schönherr und G. Kucsko, Wettbewerbs-, Marken-, Muster- und Patentrecht, 31987.
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