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LandammannLandammann (alemannische Form aus "Amtsmann"), alter Rechtstitel, der außer in der Schweiz, wo er noch heute Gültigkeit hat, bis 1806 auch in Vorarlberg üblich war. Der Landammann stand an der Spitze der "Niedergerichte" der Vorarlberger Herrschaften (Bregenz, Feldkirch, Neuburg, Bludenz), hatte als Oberster Richter Blutbann und Begnadigungsrecht, war Vorsitzender der Räte und Abgeordneten bei der Gesetzgebung (Bezegg). Der Vorarlberger Landammann wurde zunächst jährlich, später jedes 2. Jahr gewählt. Unter der bayerischen Herrschaft über Vorarlberg wurden diese Gerichte abgeschafft.
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