TU Graz

Hinweis:

Das ist ein alter - nicht mehr gewarteter - Artikel des AEIOU.

Im Austria-Forum finden Sie eine aktuelle Version dieses Artikels im neuen AEIOU.

https://austria-forum.org Impressum

bm:bwk
Österreich Lexikon
Österreich Lexikon
home österreich-alben suchen annotieren english
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z


Konkordat - Kontrollbank AG, Oesterreichische, OeKB (22/25)
Konsumentenberatung Konsumgenossenschaften

Konsumentenschutz


Konsumentenschutz, Gesamtheit der Rechtsvorschriften, die den Verbraucher vor Benachteiligung im Wirtschaftsleben schützen. Der Konsumentenschutz umfasst Bestimmungen, die der Gesundheit (zum Beispiel Nahrungsmittelkontrollen), der Sicherheit (zum Beispiel Produkthaftpflicht), der Information (zum Beispiel Preiskennzeichnungspflicht) und dem Schutz des Konsumenten in bestimmten Rechtsgeschäften des täglichen Lebens dienen. Für so genannte "Verbraucherverträge", das heißt Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern und Verbrauchern, gilt das Konsumentenschutzgesetz 1979; es sieht unter anderem besondere Bestimmungen für Haustür- und Abzahlungsgeschäfte, Vorauszahlungskäufe und Verträge über wiederkehrende Leistungen vor und enthält einen Katalog von unzulässigen Vertragsbestandteilen.


Literatur: H. Koziol und R. Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts, Band 2, 91991.


 
Hinweise zum Lexikon Abkürzungen im Lexikon
 
© Copyright Österreich-Lexikon

 

Suche nach hierher verweisenden Seiten
 
hilfe projekt aeiou des bm:bwk copyrights mail an die redaktion