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GrunderwerbssteuerGrunderwerbssteuer, Verkehrsteuer auf den Erwerb inländischer Grundstücke in Höhe von 3,5 % (2 % unter Ehegatten, Eltern und Kindern) vom Kaufpreis, formell gemeinschaftliche Bundesabgabe, fließt jedoch zu 96 % den Gemeinden zu.
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