![]() Hinweis: Das ist ein alter - nicht mehr gewarteter - Artikel des AEIOU. Im Austria-Forum finden Sie eine aktuelle Version dieses Artikels im neuen AEIOU.
GeschworenengerichtGeschworenengericht, entscheidet über alle Verbrechen und politische Delikte, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bzw. mit einem Strafrahmen von mindestens 5 Jahren bis über 10 Jahren bedroht sind. Das Geschworenengericht besteht aus dem Schwurgerichtshof (3 Berufsrichter) und der Geschworenenbank (8 Laienrichter = Geschworene). Die Geschworenen entscheiden allein mit absoluter Mehrheit der Stimmen über die Schuldfrage aufgrund der vom Schwurgerichtshof gestellten Haupt-, Eventual- und Zusatzfragen. Ist dieser Wahrspruch nach einstimmiger Meinung der Berufsrichter falsch, kann er vom Obersten Gerichtshof überprüft werden und die Strafsache allenfalls einem anderen Geschworenengericht zur neuerlichen Entscheidung zugewiesen werden. Das Strafausmaß bestimmen Berufs- und Laienrichter gemeinsam.
|