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Gemeinschaften christlichen Lebens, GCL - Gentz, Friedrich von (24/25)
Genossenschaftsverband Schulze-Delitzsch, Österreichischer, ÖGV Gentz, Friedrich von

Gentechnik


Gentechnik, künstliche Veränderung der Erbanlagen durch direkte Manipulation des Erbmaterials (DNA); in Österreich seit 1995 durch das Gentechnikgesetz geregelt und in verschiedenen Aspekten durch Verordnungen laufend näher behandelt. Für gentechnische Arbeiten gibt es mehrere Sicherheitsstufen: Meldepflicht gilt grundsätzlich für alle Arbeiten, in den höheren Sicherheitsstufen ist eine behördliche Genehmigung erforderlich (zum Teil befristet). Besonders strenge Bestimmungen betreffen gentechnische Manipulationen an der menschlichen Erbmasse, die teilweise absolut verboten sind. Die Verwendung gentechnisch veränderter Organismen (derzeit fast nur Pflanzen) außerhalb spezieller Labors ("Freisetzung" bzw. "Inverkehrbringen") ist in jedem Fall genehmigungspflichtig und kann zunächst nur in geringen Mengen unter intensiver Überwachung ("Monitoring") erfolgen. Produkte, die durch Gentechnik veränderte Organismen oder Teile davon enthalten, müssen in Österreich gekennzeichnet werden.

Arbeiten auf dem Gebiet der Gentechnik werden in Österreich hauptsächlich an Universitäten, Kliniken, außeruniversitären Forschungseinrichtungen und von der Pharmaindustrie durchgeführt. In Österreich wurden bisher (Stand 2000) keine Freisetzungen gentechnisch veränderter Organismen genehmigt. EU-weit zugelassene Gentechnikprodukte werden im österreichischen Gentechnikregister erfasst. Für 2 insektenrestistente Maislinien besteht in Österreich ein Import- bzw. Anbauverbot.


Literatur: D. Heberle-Bors, Herausforderung Gentechnik, 31996.


 
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