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FremdenpolizeiFremdenpolizei: Zweck des Fremdenpolizeirechts ist die sicherheitspolizeiliche Überwachung von Fremden in Österreich; in bestimmten Fällen kann Fremden der Aufenthalt in Österreich verboten werden (Aufenthaltsverbot) und eine Abschiebung erfolgen. Literatur: E. Wiederin, Aufenthaltsbeendende Maßnahmen im Fremdenpolizeirecht, 1993.
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