![]() Hinweis: Das ist ein alter - nicht mehr gewarteter - Artikel des AEIOU. Im Austria-Forum finden Sie eine aktuelle Version dieses Artikels im neuen AEIOU.
FerntrauungFerntrauung, außerordentliche Form der Eheschließung bei Unmöglichkeit der gleichzeitigen Anwesenheit beider Brautleute vor dem Standesbeamten infolge eines Kriegs. Die Möglichkeit einer Ferntrauung ist durch das Personenstandsgesetz 1983 beseitigt worden.
|