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Engländer, Richard - Enzenberg, Adelsfamilie (19/25)
Entdeckungen und Forschungsreisen Entlassung

Enteignung


Enteignung, in öffentlichen Interesse erfolgende teilweise oder gänzliche Entziehung des Eigentums gegen Entschädigung (allgemein § 365 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch); seit 1867 lässt Artikel 5 Staatsgrundgesetz eine Enteignung nur nach besonderen gesetzlichen Bestimmungen zu. Es ergingen daher zahlreiche Sondergesetze, richtungsweisend war das Eisenbahn-Enteignungsgesetz 1878.


Literatur: R. Walter und H. Mayer, Grundriß des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 71992.


 
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