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Dienstnehmer - Dietrichstein, Karl Johann Fürst (2/25)
Dienstnehmer Dienstposten

Dienstnehmerhaftung


Dienstnehmerhaftung, geregelt durch das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz 1965, modifiziert die Haftung des Dienstnehmers für Schäden, die dieser dem Dienstgeber bei Erbringung seiner Dienstleistung zufügt.


 
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