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Demner, Mariusz Jan - Desing, Anselm (2/25)
Demner, Mariusz Jan Dempf, Alois

Demokratie


Demokratie, eine vom Volk getragene Gesellschafts- und Regierungsform sowie eine in dessen Namen ausgeübte Souveränität. Sie kann sich auf verschiedene Ebenen erstrecken, im dörflichen Rahmen, in der Gemeinde, in der Region, in einem Staat oder über einen Kontinent. Nach dem Vorbild der Vereinigten Staaten von Amerika und der Französischen Revolution wurde sie im 20. Jahrhundert die überwiegende Gesellschaftsform der westlichen Welt.

Die einfachste Form der Demokratie, die in kleinen Gemeinschaften, bestand in Österreich seit dem Mittelalter, wie etwa die Weistümer bezeugen. Schwieriger war ihre Handhabung bereits in regionaler Form, wo sie als repräsentative Demokratie erfolgen musste, durch von Gremien gewählte Personen zur Durchsetzung der Interessen der entsendenden Gemeinschaft. Solche waren auch die Vertreter der bäuerlichen Gerichte und der Täler in den Landtagen von Tirol und Vorarlberg, die Räte und Bürgermeister der Städte in Mittelalter und früher Neuzeit. Innerhalb der Städte hatten auch die Zechen eine demokratische Organisationsform.

Auf Landes- und Staatsebene wurden die demokratischen Bestrebungen seit dem 17. Jahrhundert durch den aufkommenden Absolutismus zurückgedrängt und schließlich ausgeschaltet. Der Wille des Herrschers war allein maßgebend und Gesetz. Erst die politische Entwicklung seit der Revolution 1848 brachte eine demokratisch geprägte Verfassung. Der Reichstag von 1848/49 war ein Instrument der repräsentativen Demokratie, doch trat sein Verfassungsentwurf nicht in Kraft. Die Folge der Revolution waren aber die 1850 gebildeten Ortsgemeinden und die seit 1861 arbeitenden Landtage, in denen Vertretungen der Bürger (nach dem Kurienprinzip) bestanden. Auch die Parlamente der Monarchie, deren Abgeordnete ab 1873 direkt nach dem Mehrheitsprinzip gewählt wurden, waren nur von einem Teil der Bevölkerung getragen, selbst das allgemeine Wahlrecht von 1907 war auf Männer beschränkt. Ein wesentlicher Faktor der Demokratisierung war aber seit 1867 die Versammlungsfreiheit und die Möglichkeit, Vereine, Parteien, verschiedene Interessenvertretungen (Gewerkschaften, Handelskammern) zu bilden, in deren Rahmen Mitglieder der unteren Volksschichten den Umgang mit demokratischen Verhaltensformen lernten.

Die Republik Österreich wurde 1918 auf der Basis der Volkssouveränität als demokratischer Staat gegründet und erhielt mit der Bundesverfassung von 1920, den Parteien, Kammern und gesellschaftlichen Organisationen verschiedene Organe zur Verwirklichung des demokratischen Lebens. In der Praxis wurde diese Herrschaft des Volks durch Wahlen in das Parlament, die Landtage und Gemeinderäte nach dem Verhältniswahlrecht verwirklicht, das allerdings den politischen Parteien den größten Einfluss zusprach. Ab den späten 20er Jahren kam es zur Verstärkung der antidemokratischen Kräfte, nach der Ausschaltung des Parlaments im März 1933 wurde die Demokratie in Österreich bis zur Maiverfassung 1934 allmählich außer Kraft gesetzt. Die antidemokratische Regierungsform konnte allerdings auf der unteren Ebene nicht ganz verwirklicht werden. Erst der Nationalsozialismus erreichte die Ausschaltung aller demokratischen Formen und deren Ersatz durch das Führerprinzip.

Die Republik Österreich wurde 1945 wieder auf der Grundlage der repräsentativen Demokratie errichtet; bei den Nationalrats- und Landtagswahlen vom 25. 11. 1945 wurden erstmals wieder Volksvertreter gewählt. Auch die Interessenvertretungen entstanden auf demokratischer Basis. Neben den gewählten Organen kommen seit den 60er Jahren Elemente der direkten Demokratie stärker zur Geltung, durch Bürgerinitiativen, Volksbefragungen, Volksbegehren (seit 1963) und Volksabstimmungen getragen. Deren Ergebnisse führten bundesweit oder auf Landes- und Gemeindeebene des Öfteren zu entsprechenden Entscheidungen der gewählten Organe (Rundfunkvolksbegehren 1964, Zwentendorf-Volksabstimmung 1978, EU-Volksabstimmung 1994).


 
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