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AbsolutismusAbsolutismus, durch Konzentration der Herrschaftsrechte beim Herrscher ("princeps legibus solutus") fürstlich dominierte Form der Staatsbildung der frühen Neuzeit. Die Habsburger entwickelten Absolutismus durch Überwindung der Reformation, der ständischen Revolten (Wiener Neustädter Blutgericht 1522, Schlacht am Weißen Berg 1620) und der Bauernaufstände. 1635 "Verstaatlichung" der Armee - alleiniges "ius belli ac armorum" des Herrschers. Der Adel wurde zum Hofadel ("höfischer Adel") bei bleibender feudaler Basis. Hof und katholische Kirche förderten als 2. Stütze des Absolutismus die eindrucksvolle Kultur höfischer und kirchlicher Repräsentation (Barock). Seit der "Maria-Theresianischen Staatsreform" 1749 wurde Österreich zu einem bürokratisch organisierten böhmisch-österreichischen Kernstaat, um den die anderen habsburgischen Gebiete gruppiert waren; das Steuerbewilligungsrecht der Landstände wurde beendet, es wurden staatliche Gubernien bzw. Statthaltereien für Länder sowie Kreisämter für Landesviertel geschaffen. Im Reformabsolutismus ("aufgeklärter Absolutismus") unter Maria Theresia und Joseph II. wurde die Staatstätigkeit zur Steigerung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des allgemeinen Wohlstands (neue Legitimation des Herrschers als "erster Diener des Staates") intensiviert. Die Institutionen des Reformabsolutismus blieben im "bürokratischen Absolutismus" 1792-1848 ohne weitere Reformimpulse (bzw. wieder reformistisch als Neoabsolutismus 1851-1906) bestehen. Literatur: H. Matis (Hg.), Von der Glückseligkeit des Staates, 1981; R. G. Plaschka, G. Klingenstein unter anderem (Hg.), Österreich im Europa der Aufklärung, 2 Bände, 1985; K. Gutkas, Kaiser Joseph II., 1989.
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