![]() Hinweis: Das ist ein alter - nicht mehr gewarteter - Artikel des AEIOU. Im Austria-Forum finden Sie eine aktuelle Version dieses Artikels im neuen AEIOU.
BildungszielBildungsziel der österreichischen Schulen, im § 2 des Schulorganisationsgesetzes 1962 zum ersten Mal für das gesamte österreichische Schulwesen - mit Ausnahme der Universitäten und Hochschulen - festgelegt. Zielparagraph.
|