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ZielparagraphZielparagraph, Bezeichnung für den § 2 des Schulorganisationsgesetzes 1962 (Schulgesetzwerk 1962), der dem österreichischen Schulwesen in seinen gesamten Arten und Formen erstmals eine einheitliche Zielsetzung gab und der auch wesentlichen Einfluss auf das Schulunterrichtsgesetz nahm.
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