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BehindertenunterrichtBehindertenunterricht für Kinder, die aus körperlichen, geistigen oder seelischen Gründen nur erschwert erzieherisch ansprechbar sind, wurde erst unter dem Einfluss der Aufklärung schrittweise im österreichischen Schulwesen institutionalisiert. Seit Ende des 18. Jahrhunderts konnten seh-, sprach- und hörbehinderte Kinder Zugang zu Bildungsinhalten und Arbeitstechniken finden, die einen Übertritt in das Erwerbsleben möglich machten (Blindenunterricht, Taubstummenunterricht). In der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts zwang die rigorose Durchsetzung der allgemeinen Schulpflicht zur Schaffung von Einrichtungen, die Lernbehinderte, die dem Normalunterricht nicht zu folgen vermochten und deswegen ausgesondert wurden, ebenfalls zu einem schulischen Abschluss führten (Sonderschulen, Heilpädagogik). Gegenwärtig wird wieder die Integration behinderter Kinder in das Normalschulwesen angestrebt, um negative Folgen der Separation - vor allem das gesellschaftliche Ausgeschlossensein - hintanzuhalten. Seit 1993 werden unter bestimmten Bedingungen behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam unterrichtet.
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