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Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammern


Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammern, gesetzliche Interessenvertretung aller freiberuflich tätigen, staatlich befugten und beeideten Architekten und Ingenieurkonsulenten (Ziviltechniker), 1913 als Standesvertretung der "behördlich autorisierten Privattechniker und Bergbauingenieure" gegründet. Heutige Rechtsgrundlage: Ziviltechnikerkammergesetz 1993. Mitglieder der Architekten- und Ingenieurkonsulentenkammern sind (2000) rund 6000 Ziviltechniker (Architekten und Ingenieurkonsulenten aus mehr als 40 ingenieur- und naturwissenschaftlichen Fachgebieten). Es bestehen 1 Bundeskammer mit Sitz in Wien und 4 Länderkammern: für Wien, Niederösterreich und Burgenland in Wien, für Oberösterreich und Salzburg in Linz, für Steiermark und Kärnten in Graz, für Tirol und Vorarlberg in Innsbruck. Als Aufsichtsbehörde fungiert das Wirtschaftsministerium.


 
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