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Albertinische HausordnungAlbertinische Hausordnung: In dieser bestimmte Herzog Albrecht II. 1355, dass nach seinem Tod die habsburgischen Länder von seinen 4 Söhnen, Rudolf IV., Friedrich III., Albrecht III. und Leopold III., gemeinsam regiert werden sollten. Sie wurde 1364 durch die Rudolfinische Hausordnung ersetzt.
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