Erste Republik 1918-1926
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Art. 1: Deutschösterreich in seiner durch den Staatsvertrag von Saint-Germain bestimmten Abgrenzung ist eine demokratische Republik unter dem Namen " Republik Österreich". Die Republik Österreich übernimmt jedoch - unbeschadet der im Staatsvertrag von Saint-Germain auferlegten Verpflichtungen - keinerlei Rechtsnachfolge nach dem ehemaligen Staate Österreich, das ist den "im Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern". | | Staatsgesetzblatt Nr. 484 vom 21.10.1919
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