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VersehrtenrenteVersehrtenrente, Leistung der Unfallversicherung. Anspruch besteht, wenn die Minderung der Erwerbsfähigkeit über 3 Monate hinaus mindestens 20 % beträgt. Eine Rente wird auch gewährt, wenn der Versehrte erwerbstätig ist (keine Ruhensbestimmung). Die Höhe der Versehrtenrente beträgt maximal 66,6 % der Bemessungsgrundlage (Vollrente). 1993 wurden 80.606 Leichtversehrtenrenten (durchschnittlich 2104 Schilling) und 10.811 Schwerversehrtenrenten (durchschnittlich 7668 Schilling) ausbezahlt.
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