![]() Hinweis: Das ist ein alter - nicht mehr gewarteter - Artikel des AEIOU. Im Austria-Forum finden Sie eine aktuelle Version dieses Artikels im neuen AEIOU.
UrbareUrbare, Verzeichnisse der Besitzrechte von Grundherren mit Angabe der Leistungen der Untertanen. Im Unterschied zu den Grundbüchern einseitige Aufzeichnungen der Eigentümer ohne öffentlich-rechtliche Gültigkeit. Urbare des 15. Jahrhunderts sind vielfach noch ungedruckt. Landesfürstl Urbare und Urbare geistlicher oder weltlicher Grundherrschaften sind wichtige spätmittelalterliche Geschichtsquellen. Ausgabe: Österreichische Urbare, herausgegeben von der Österreichischen Akademie der Wissenschaften, 1904 ff.
|