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Tierwelt - Tischoferhöhle (7/25)
Tilgner, Victor Till, Alfred

Tilgung


Tilgung: Nach einer bestimmten Zeit werden gerichtliche Verurteilungen getilgt und aus dem Strafregister gelöscht, so dass man als unbescholten gilt. Die Tilgungsfrist beträgt mindestens 5 Jahre, bei Jugendlichen 3 Jahre. Mehrere Verurteilungen werden nur gemeinsam getilgt, lebenslange Freiheitsstrafen nie. Der Bundespräsident kann eine gnadenweise Tilgung verfügen.


 
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