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Schulärztlicher DienstSchulärztlicher Dienst: Schon in Schulordnungen der frühen Neuzeit, besonders im 18. Jahrhundert, finden sich gelegentlich schulhygienische Anweisungen. Der Erlass zur Gesundheitspflege an den Schulen von 1873 führte zur Entwicklung einer wissenschaftlichen Schulhygiene (L. Burgerstein) und vereinzelt zum Wirken eines Schularztes. 1909 erfolgte die provisorische Einführung des schulärztlichen Dienstes an einigen Lehrerbildungsanstalten, 1923 eine gesetzliche Regelung für die Bundesmittelschulen (Neuordnung 1948, 1960) und 1955 auch für die Pflichtschulen.
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