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RatenkaufRatenkauf, Kauf mit stufenweiser Kreditierung; bis 1979 im Ratengesetz geregelt, danach im Konsumentenschutzgesetz (§§ 16ff.). Die Kaufsumme (Kaufpreis, Zinsen, Zuschläge) darf 150.000 Schilling nicht übersteigen und muss innerhalb von 5 Jahren in mindestens 3 Teilzahlungen entrichtet werden; die Mindestanzahlung muss bis 3000 Schilling 10 %, darüber 20 % betragen. Über den Ratenkauf ist ein Ratenbrief mit bestimmten Angaben auszustellen. Der Restkaufpreis kann fällig gestellt werden, falls der Käufer mit einer Zahlung 6 Wochen in Verzug ist und der Verkäufer unter Androhung des Terminverlusts und Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist gemahnt hat. Literatur: H. Koziol und R. Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts I, 91992.
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