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Rapid Wien - Ratzenböck, Josef (11/25)
Rasumofsky, Andrej Fürst Rat der Kärntner Slowenen

Rat der Europäischen Union


Rat der Europäischen Union, besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf Ministerebene, die berechtigt sind, für ihre Regierung verbindlich zu agieren; Sitz in Brüssel, Belgien (Tagungen teilweise auch in Luxemburg); der Vorsitz wird im Halbjahresrhythmus jeweils von einem anderen Mitgliedstaat übernommen (Österreich erstmals Juli bis Dezember 1998). Das Aufgabengebiet gliedert sich in 3 Bereiche: Gemeinschaftstätigkeiten; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik; Justiz und Inneres. In den Bereich der Gemeinschaftstätigkeiten fällt die Koordination der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten zur Erreichung der im Vertrag der EU festgelegten Ziele; auf Vorschlag der Europäischen Kommission fasst der Rat der Europäischen Union Beschlüsse für die gemeinsame Politik, wobei die Parlamente der Mitgliedstaaten mehr oder weniger stark an den Verfahren beteiligt sind; weiters bestimmt der Rat der Europäischen Union Vorgangsweisen und Umsetzung in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik; im Bereich Justiz und Inneres geht es vorwiegend um die Empfehlung von gemeinsamen Maßnahmen und Übereinkommen. Die Beschlüsse des Rats der Europäischen Union müssen in vielen Fällen (Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Justiz und Inneres, Steuerfragen und andere) einstimmig getroffen werden, in anderen Fällen ist eine qualifizierte Mehrheit von mindestens 62 der insgesamt 87 Stimmberechtigten erforderlich.


 
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