![]() Hinweis: Das ist ein alter - nicht mehr gewarteter - Artikel des AEIOU. Im Austria-Forum finden Sie eine aktuelle Version dieses Artikels im neuen AEIOU.
ProdukthaftungProdukthaftung, die auf Grundlage des Produkthaftungsgesetzes 1988 bestehende verschuldensunabhängige Haftung des Erzeugers, Importeurs oder Händlers gegenüber Nichtunternehmern für die durch fehlerhafte Produkte (bewegliche körperliche Sachen) verursachten Folgeschäden, soweit sie pro Ereignis 7900 Schilling überschreiten. Literatur: T. Barchetti und L. Formanek, Das österreichische Produkthaftungsgesetz, 1988.
|