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politische Akademienpolitische Akademien: Am 9. 7. 1972 beschloss der Nationalrat das "Bundesgesetz über die Förderung staatsbürgerlicher Bildungsarbeit im Bereich der politischen Parteien sowie der Publizistik". 1973 folgte die Gründung politischer Akademien der im Nationalrat vertretenen Parteien: Dr.-K.-Renner-Institut (SPÖ), Politische Akademie (ÖVP) und Freiheitliches Bildungswerk (FPÖ), 1987 Grüne Bildungswerkstatt. Sie sollen die staatsbürgerliche, politische und kulturelle Bildung sowie die Einsichten in politische, wirtschaftliche, rechtliche und gesellschaftliche Zusammenhänge durch Schulungen, Seminare, Vorträge, Publikationen usw. fördern. Finanzielle Förderung erfolgt aus dem Bundeshaushalt, wobei jede politische Akademie einen Grundbetrag von 7 Millionen Schilling sowie weitere Mittel gemäß der Stärke der Parteien im Nationalrat erhält (Gesamtsumme 2000: 114 Millionen Schilling). Die Verwendung der Mittel wird durch den Rechnungshof kontrolliert.
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