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ParteiengesetzParteiengesetz: Das 1975 beschlossene Parteiengesetz erklärt Existenz und Vielfalt von Parteien zum wesentlichen Bestandteil der Demokratie in Österreich. Parteigründung und -tätigkeit sind mit Ausnahme der NS-Wiederbetätigung frei. Das Gesetz regelt auch die staatliche Parteienfinanzierung und verpflichtet die Parteien zur jährlichen Rechenschaft ihrer Einnahmen und Ausgaben.
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