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Parlamentarische KlubsParlamentarische Klubs (Fraktionen), Zusammenschluss von Abgeordneten einer politischen Grundrichtung (in der Regel einer Wahlpartei). Neben den Ausschüssen, die die Klubs aliquot beschicken, bilden sie die wesentlichen parlamentarischen Arbeits- und Entscheidungsgremien und sind intern durch fachliche Arbeitsteilung gekennzeichnet. Die Mindeststärke eines Klubs im österreichischen Nationalrat beträgt 5 Abgeordnete. Seit 1963 erhalten alle parlamentarischen Klubs eine öffentliche Förderung (Sockelbetrag und Steigerungsbeträge je nach Klubgröße, 1990 insgesamt 66,9 Millionen Schilling). Parlamentarische Klubs entwickelten sich Ende des 19. Jahrhunderts mit den politischen Massenparteien. Allmählich bildete sich unter den Abgeordneten der einzelnen Parteien Klubdisziplin (mitunter Klubzwang) heraus (obwohl formell das freie Mandat gilt), und politische Positionen und Abstimmungsverhalten wurden weitgehend vorhersehbar; fraktionslose ("wilde") Abgeordnete sind die Ausnahme. 1993 spaltete sich erstmals ein Klub (Liberales Forum) von einer Partei (FPÖ) ab. Seit den 80er Jahren gibt es eine gewisse Lockerung der Klubdisziplin.
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