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Nachfolgestaaten© Copyright Der Vertrag von Saint-Germain. Nachfolgestaaten, Staaten, die 1918 entweder zur Gänze aus dem Gebiet der aufgelösten österreichisch-ungarischen Monarchie entstanden (Österreich, Tschechoslowakei, Ungarn) oder durch Gebiete der Monarchie wesentlich vergrößert wurden (Rumänien, Jugoslawien, Polen). Diese Staaten gerieten ab 1938 unter deutsche Vorherrschaft (Protektorat Böhmen und Mähren, unabhängige Slowakei, Jugoslawien, unabhängiges Kroatien, Ungarn auf Kosten Rumäniens und der Slowakei vergrößert). Nach 1945 kamen alle mit Ausnahme von Österreich unter kommunistische Herrschaft, nach 1989 erfolgte ein neuerlicher Umbruch: von Jugoslawien lösten sich Slowenien, Kroatien sowie Bosnien-Herzegowina, ehemalige Gebiete der UdSSR kamen an die Ukraine, die Tschechoslowakei zerfiel in Tschechien und Slowakei.
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