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MalefizordnungMalefizordnung, 1499 von Maximilian I. für Tirol eingerichtet. "Malefiz" ist in der älteren deutschen Rechtssprache der Ausdruck für Missetat, Verbrechen; das Malefizrecht betraf also das hohe oder Blutrecht, das im Mittelalter allein dem Landesfürsten zustand. Halsgerichtsordnung. Literatur: E. Schmidt, Die Maximilianischen Halsgerichtsordnungen, 1949.
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