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MagisterMagister (von lateinisch "magis" - mehr, deutsch: Meister). Im Altertum Bezeichnung für Männer mit höherem Ansehen oder höherer Gewalt, im Mittelalter für Schulleiter und Gelehrte. Akademischer Grad der österreichischen Universitäten bei Abschluss der den "oberen" Fakultäten (Theologie, Medizin, Jura) vorgelagerten Studien an der Artisten- bzw. Philosophischen Fakultät bis zu seinem Verbot 1786. Der Magistertitel wurde wieder seit 1903 "nach Art der Doktorspromotionen" an Absolventen des Kurzstudiums Pharmazie verliehen und erfuhr von neuem durch das Allgemeine Hochschul-Studiengesetz (1966) bzw. das Kunsthochschul-Studiengesetz (1983) weite Verbreitung. Denn durch sie wurden die der wissenschaftlichen Berufsvorbildung dienenden Diplomstudien zur Regel (die Doktoratsstudien sollen hauptsächlich der Weiterentwicklung der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit dienen).
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